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Für den Fall, dass beschlossen wird, eine Person oder Stelle in die Datenbank des Früherkennungs- und Ausschlusssystems aufzunehmen, und zwar auf Basis einer Ausschlusssituation für eine natürliche oder juristische Person, die Mitglied des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans jener Person oder Stelle ist, oder bezüglich jener Person oder Stelle, die Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, oder für eine natürliche oder juristische Person, die unbegrenzt für die Schulden jener Person oder Stelle haftet, oder für eine natürliche Person, die bei der Vergabe oder Umsetzung einer rechtlichen Verpflichtung eine entscheidende Funktion hat, sollte klargestellt werden, dass die in der Datenbank gespeicherten Informationen Angaben über diese Personen umfassen.
Die Entscheidung über die Aufnahme von Informationen über eine Früherkennung von Risiken gemäß Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a dieses Artikels, den…
sich eine natürliche oder juristische Person, die Mitglied des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans einer in Artikel 137 Absatz 2 genannten Person oder…
Um den Schutz der finanziellen Interessen der Union in Bezug auf alle Arten des Haushaltsvollzugs zu erleichtern, sollten alle am Haushaltsvollzug mitwirkenden…
Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem sollte auf Teilnehmer, auf Empfänger, auf Stellen, deren Kapazitäten der Bewerber oder der Bieter in Anspruch nehmen…
Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem sollte, um seine Wirksamkeit zu erhöhen, unbeschadet des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch auf natürliche Personen…
Aus Gründen der Klarheit sollten die Rechte der Personen, deren Daten in der Ausschlussdatenbank erfasst werden bzw. erfasst werden könnten, in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.