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Für die Einrichtung und den Betrieb dieses Früherkennungs- und Ausschlusssystems sollte zwar die Kommission zuständig sein, doch sollten die anderen Unionsorgane und -einrichtungen und alle Personen und Stellen, die Aufgaben im Rahmen des Vollzugs der direkten, geteilten und indirekten Verwaltung der Unionsmittel übernehmen, an diesem System mitwirken, indem sie der Kommission einschlägige Informationen übermitteln. Der zuständige Anweisungsbefugte und das Gremium sollten der Person oder Stelle das Recht auf Verteidigung garantieren. Die gleichen Rechte sollten Personen bzw. Stellen im Zusammenhang mit der Früherkennung erhalten, wenn der Anweisungsbefugte einen Verfahrensakt beabsichtigt, mit dem die betreffende Person bzw. Stelle in ihren Rechten beeinträchtigt werden könnte. Bei Betrug, Korruption oder einer anderen, den finanziellen Interessen der Union schadenden rechtswidrigen Tätigkeit, über die noch keine rechtskräftige Gerichtsentscheidung gefällt wurde, sollten der zuständige Anweisungsbefugte die Unterrichtung der Person bzw. Stelle und das Gremium die Anhörung der Person bzw. Stelle aufschieben können. Ein solcher Aufschub sollte nur dann begründet sein, wenn aus zwingenden schutzwürdigen Gründen die Vertraulichkeit der Untersuchung oder einzelstaatlicher Gerichtsverfahren gewahrt werden muss.
Es muss hervorgehoben werden, dass das Früherkennungs- und Ausschlusssystem nur in Bezug auf Unionsmittel zur Anwendung kommen sollte, die im Zuge der direkten…
Zur Verbesserung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union sollte das Früherkennungs- und Ausschlusssystem gestärkt werden. Es muss verhindert werden,…
Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem sollte, um seine Wirksamkeit zu erhöhen, unbeschadet des Anspruchs auf rechtliches Gehör auch auf natürliche Personen…
Auf Antrag des Anweisungsbefugten sollte das Gremium des Früherkennungs- und Ausschlusssystems die Möglichkeit haben, seine Empfehlungen im Wege eines…
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union sollte die Kommission ein Früherkennungs- und Ausschlusssystem einrichten.
Das Früherkennungs- und Ausschlusssystem sollte auf Teilnehmer, auf Empfänger, auf Stellen, deren Kapazitäten der Bewerber oder der Bieter in Anspruch nehmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.