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Zur Berücksichtigung der Situation im Bereich Krisenmanagement und humanitärer Hilfsmaßnahmen, wenn keine Bediensteten der Kommission, auf die das Statut Anwendung findet, zur Verfügung stehen und durch technische Schwierigkeiten verhindert wird, dass der zuständige Anweisungsbefugte sämtliche rechtlichen Verpflichtungen unterzeichnet, sollte von der Kommission in diesem Bereich beschäftigtes Personal dazu ermächtigt werden, rechtliche Verpflichtungen von sehr niedrigem Wert bis zu 2500 EUR, die mit Zahlungen der Zahlstellen verknüpft sind, einzugehen, und die Leiter der Delegationen der Union oder ihre Stellvertreter sollten dazu ermächtigt werden, rechtliche Verpflichtungen auf Weisung des zuständigen Anweisungsbefugten der Kommission einzugehen.
Außer in hinreichend begründeten Fällen wird die Mittelbindung von dem Anweisungsbefugten vorgenommen, der auch die rechtliche Verpflichtung eingeht.…
Leiter von Delegationen der Union, die gemäß Artikel 60 Absatz 2 als nachgeordnet bevollmächtigte Anweisungsbefugte tätig sind, unterstehen der Kommission als…
Unbeschadet der Artikel 92, 94 und 95 dieser Verordnung können zuständige Anweisungsbefugte, Rechnungsführer und Zahlstellenverwalter gemäß den Bedingungen des…
Es sollte geregelt werden, unter welchen Bedingungen die Mittelverwaltung über Zahlstellen, die eine Ausnahme von den üblichen Haushaltsverfahren darstellt und…
Die Übertragung von Haushaltsvollzugsbefugnissen durch die Kommission an die stellvertretenden Leiter der Delegationen der Union für die operativen Mittel, die…
Um die weitere Entwicklung von auf Euro lautenden Warenmärkten in der Unionsicherzustellen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.