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Die NEAFC-Inspektoren fragen an, ob sie an Bord eines Fischereifahrzeugs einer Nichtvertragspartei, das von einer Vertragspartei bei Fischereitätigkeiten im Übereinkommensgebiet gesichtet oder auf andere Weise identifiziert wurde, gehen und dieses inspizieren dürfen. Stimmt der Kapitän dem Anbordgehen und der Inspektion des Schiffs zu, so wird die Inspektion durch Abfassen eines Inspektionsberichts gemäß Anhang XVIII dokumentiert.
Die NEAFC-Inspektoren übermitteln dem Kapitän des Schiffs der Nichtvertragspartei, der Kommission und der EFCA unverzüglich eine Kopie des Inspektionsberichts. Die EFCA leitet die Kopie unverzüglich an das NEAFC-Sekretariat weiter. Wenn das Beweismaterial in diesem Bericht es rechtfertigt, ergreift ein Mitgliedstaat geeignete Maßnahmen gemäß dem Völkerrecht.
Will der Kapitän die Inspektoren nicht an Bord des Fischereifahrzeugs kommen und dieses nicht inspizieren lassen oder kommt er einer der Pflichten gemäß Artikel 24 Buchstaben b bis f nicht nach, so gilt die Vermutung, dass das Fischereifahrzeug der Nichtvertragspartei IUU-Fischereitätigkeiten nachgegangen ist. Der NEAFC-Inspektor teilt dies der EFCA und der Kommission unverzüglich mit. Die Kommission leitet diese Angaben unverzüglich an das NEAFC-Sekretariat weiter.
die Anzahl der im Rahmen der NEAFC-Regelung auf See oder in seinen Häfen inspizierten Schiffe von Nichtvertragsparteien, die Namen der inspizierten Schiffe und…
Wird gegenüber einem Fischereifahrzeug angeordnet, zwecks eingehender Inspektion gemäß Absatz 2 oder 3 einen Hafen anzulaufen, so darf mit Zustimmung des…
Die NEAFC-Inspektoren sind befugt, alle einschlägigen Bereiche, Decks und Räumlichkeiten des Fischereifahrzeugs, Fänge (verarbeitet oder unverarbeitet), Netze…
Während die bevollmächtigten Inspektoren der Union die in dieser Verordnung festgelegten Verfahren anwenden, führen sie eine Überwachung durch, um…
Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass NEAFC-Inspektoren einer anderen Vertragspartei Fischereifahrzeuge unter ihrer Flagge inspizieren dürfen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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