Erwägungsgrund 20 32024R2747
Diese Verordnung sollte den Europäischen Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der Ernährungssicherheit (EFSCM) unberührt lassen. Lebensmittel sollten jedoch den Bestimmungen zu dem freien Verkehr dieser Verordnung unterliegen, einschließlich der Bestimmungen über Beschränkungen der Rechte auf freien Verkehr. Die Maßnahmen für Lebensmittel können auch daraufhin überprüft werden, ob sie mit anderen einschlägigen Bestimmungen des Unionsrechts vereinbar sind.