Erwägungsgrund 22 32024R2747
Eine der während der COVID-19-Krise ermittelten Herausforderungen war das Fehlen eines Netzes zur Gewährleistung der Vorsorge und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten einerseits und zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission andererseits. Daher sollte die Verwirklichung der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele durch einen Governance-Mechanismus unterstützt werden. Auf Unionsebene sollte mit dieser Verordnung ein Notfall- und Resilienzgremium für den Binnenmarkt (im Folgenden „Gremium“) eingerichtet werden, das sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem die Kommission den Vorsitz führt, um die Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und die reibungslose, wirksame und harmonisierte Durchführung dieser Verordnung zu erleichtern. Das Gremium sollte die Kommission in bestimmten Fragen beraten und unterstützen, unter anderem bei der einheitlichen Durchführung dieser Verordnung sowie bei der Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, und es sollte einschlägige Themen zu drohenden oder aktuellen Krisen analysieren und erörtern.