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Beschränkungen des freien Verkehrs, auch in Form von Verwaltungsanforderungen und -verfahren wie Anmelde-, Registrierungs- oder Genehmigungsverfahren, sind verboten, es sei denn, sie stehen mit dem Unionsrecht im Einklang. Wenn gerechtfertigte und verhältnismäßige Verwaltungsanforderungen und -verfahren im Einklang mit dem Unionsrecht erlassen wurden, sollten die Mitgliedstaaten bei einem Binnenmarkt-Notfall der Erleichterung der Einhaltung dieser Anforderungen und der Bearbeitung dieser Verfahren für Personen, die an der Herstellung oder Lieferung krisenrelevanter Waren oder krisenrelevanter Dienstleistungen beteiligt sind, Vorrang einräumen. Zu diesem Zweck und wenn dies erforderlich ist, um den freien Verkehr solcher Dienstleistungserbringer oder bestimmter Kategorien von Dienstleistungserbringern zu erleichtern, sollte die Kommission entsprechende Vorkehrungen treffen, einschließlich digitaler Instrumente und Vorlagen.
Unbeschadet des einschlägigen Unionsrechts und der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren räumen die Mitgliedstaaten den Melde-,…
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass etwaige Anforderungen, die den Bürgerinnen und Bürgern und Wirtschaftsteilnehmern auferlegt werden, keinen…
Verbote der unionsinternen Ausfuhr oder Maßnahmen gleicher Wirkung für krisenrelevante Waren oder Dienstleistungen oder Durchfuhrverbote oder andere Maßnahmen…
Bei nationalen Maßnahmen, die nicht gemäß dieser Verordnung harmonisiert sind und die als Reaktion auf einen Binnenmarkt-Notfall den freien Warenverkehr und die…
Es ist angezeigt, bestimmte nationale Maßnahmen zu verbieten, die die Freizügigkeit oder den freien Dienstleistungsverkehr beschränken und die während eines…
Nationale technische Vorschriften werden mitunter in einem Mitgliedstaat im Wege eines Vorabgenehmigungsverfahrens umgesetzt, bei dem eine formale Genehmigung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.