Erwägungsgrund 1 32024R2748
Mit der Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates werden Bestimmungen festgelegt, mit denen während einer Krise das normale Funktionieren des Binnenmarkts, einschließlich des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs und der Freizügigkeit, und die Verfügbarkeit krisenrelevanter Waren und Dienstleistungen sowie von Waren und Dienstleistungen von entscheidender Bedeutung für die Bürger, Unternehmen und Behörden sichergestellt werden sollen. Diese Verordnung gilt für Waren und Dienstleistungen.