Erwägungsgrund 4 32024R2748
Um den durch die Verordnung (EU) 2024/2747 geschaffenen Rahmen zu ergänzen, für Kohärenz zu sorgen und seine Wirksamkeit weiter zu erhöhen, sollte sichergestellt werden, dass die in dieser Verordnung genannten krisenrelevanten Waren rasch auf dem Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden können, sodass ein Beitrag zur Bewältigung und Abmilderung von Störungen dieses Marktes geleistet wird.