Erwägungsgrund 18 32024R2747
Die vorliegende Verordnung sollte die Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates, einschließlich ihres allgemeinen Rahmens für die vorübergehende Einführung oder Verlängerung von Kontrollen an den Binnengrenzen und das Meldesystem für die vorübergehende Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen, unberührt lassen.