Erwägungsgrund 8 32024R2773
In seinen Schlussfolgerungen vom 27. Juni 2024 ersuchte der Europäische Rat die Kommission, den Hohen Vertreter und den Rat, die Arbeiten voranzubringen und dabei alle einschlägigen rechtlichen und finanziellen Aspekte anzugehen, um der Ukraine bis zum Jahresende zusätzliche Mittel in Form von Darlehen, die durch künftige Ströme der außerordentlichen Einnahmen bedient und zurückgezahlt werden, bereitzustellen, um zusammen mit den G7-Partnern, wie von den Führungsspitzen der G7 erörtert, den derzeitigen und künftigen militärischen Bedarf, den Mittelbedarf und den Wiederherstellungsbedarf der Ukraine zu unterstützen. Der Europäische Rat erklärte ferner, dass die Vermögenswerte Russlands unter Beachtung des EU-Rechts immobilisiert bleiben sollten, bis Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine einstellt und das Land für den durch diesen Krieg verursachten Schaden entschädigt.