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ESG-Rating-Anbieter sollten sicherstellen, dass sie ESG-Ratings abgeben, die unabhängig, unparteiisch, systematisch und von angemessener Qualität sind. Es ist wichtig, organisatorische Anforderungen einzuführen, die die Vermeidung und Eindämmung potenzieller Interessenkonflikte sicherstellen. Um ihre Unabhängigkeit sicherzustellen, sollten ESG-Rating-Anbieter Interessenkonflikte vermeiden und wo diese unvermeidlich sind, angemessen mit ihnen umgehen. ESG-Rating-Anbieter sollten Interessenkonflikte rechtzeitig offenlegen. Auch sollten sie alle Umstände, die ihre Unabhängigkeit oder die ihrer am Ratingverfahren beteiligten Mitarbeiter und weiteren Personen erheblich gefährden, und die eingeleiteten Schutzmaßnahmen zur Vermeidung solcher Gefahren dokumentieren. Um potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden, sollte es ESG-Rating-Anbietern darüber hinaus nicht gestattet sein, von demselben Unternehmen aus eine Reihe anderer Tätigkeiten anzubieten, darunter Beratungstätigkeiten, Kreditratings, Benchmarking, Anlagetätigkeiten, Prüfungstätigkeiten, Tätigkeiten von Kreditinstituten oder Versicherungs- und Rückversicherungstätigkeiten. Schließlich sollten ESG-Rating-Anbieter geeignete interne Strategien und Verfahren in Bezug auf Mitarbeiter und andere am Ratingverfahren beteiligte Personen festlegen, um Interessenkonflikte zu verhindern, zu ermitteln, zu beseitigen oder zu regeln und die Qualität, Integrität und Gründlichkeit des ESG-Rating- und -Überprüfungsprozesses jederzeit sicherzustellen. Zu diesen Strategien und Verfahren sollten insbesondere interne Kontrollmechanismen und eine Aufsichtsfunktion zählen.
ESG-Rating-Anbieter legen Strategien, Verfahren und wirksame organisatorische Vorkehrungen für die Ermittlung, Offenlegung, Vermeidung, Bewältigung und…
ESG-Rating-Anbieter stellen sicher, dass die Erbringung anderer als der in Absatz 1 genannten Dienstleistungen im Rahmen ihrer ESG-Rating-Tätigkeiten nicht zu…
ESG-Rating-Anbieter sorgen dafür, dass Mitarbeiter und andere natürliche Personen, deren Leistungen von ihnen in Anspruch genommen werden können oder von ihnen…
ESG-Rating-Anbieter ergreifen angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die den Kunden in Rechnung gestellten Gebühren fair, angemessen, transparent und…
ESG-Rating-Anbieter sollten sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter und andere am Ratingprozess beteiligte Personen sich nicht an der Festlegung eines ESG-Ratings…
Um dem Risiko von Interessenkonflikten vorzubeugen, sollten einige Tätigkeiten von separaten juristischen Personen angeboten werden. Einige dieser Tätigkeiten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.