Erwägungsgrund 10 32024R3011
Zur Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und gerichtliche Entscheidungen in Strafsachen wurden mehrere Rechtsakte der Union erlassen, insbesondere die Rahmenbeschlüsse 2005/214/JI, 2008/909/JI und 2008/947/JI des Rates. Diese Verordnung ergänzt diese Rahmenbeschlüsse und berührt nicht deren Anwendung.