Erwägungsgrund 9 32024R3011
Andere Rechtsakte im Bereich des Strafrechts, insbesondere diejenigen, die sich auf bestimmte Arten von Straftaten beziehen, wie die Richtlinie (EU) 2017/541 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Rahmenbeschlüsse 2002/475/JI und 2008/841/JI des Rates, enthalten Bestimmungen über die Faktoren, die bei einer Konzentration von Strafverfahren in einem Mitgliedstaat zu berücksichtigen sind, wenn mehr als ein Mitgliedstaat eine Straftat aufgrund desselben Sachverhalts wirksam verfolgen kann. Wenn die zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten im Anschluss an die Zusammenarbeit im Einklang mit solchen Rechtsakten beschließen, die Strafverfahren im Wege der Übertragung in einem Mitgliedstaat zu konzentrieren, sollte eine solche Übertragung im Einklang mit dieser Verordnung erfolgen.