Erwägungsgrund 20 32024R3011
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) und der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten anerkannt wurden.