Erwägungsgrund 4 32011L0099
In seiner Entschließung vom 26. November 2009 zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen fordert das Europäische Parlament die Mitgliedstaaten auf, ihre nationalen Gesetze und Maßnahmen zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen zu verbessern und Schritte gegen die Ursachen der Gewalt gegen Frauen zu ergreifen, nicht zuletzt mittels vorbeugender Maßnahmen, und fordert die Union ferner auf, das Recht auf Beistand und Unterstützung für alle Opfer von Gewalt zu gewährleisten. In seiner Entschließung vom 10. Februar 2010 zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union — 2009 unterstützt das Europäische Parlament den Vorschlag zur Einführung der Europäischen Schutzanordnung für Opfer.