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Jeder Mitgliedstaat sollte seine eigenen Kosten für die Übertragung von Strafverfahren tragen, einschließlich der Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung der Verfahrensrechte, die der verdächtigen oder beschuldigten Person in jedem der betroffenen Mitgliedstaaten nach dem geltenden Unionsrecht und dem nationalen Recht zustehen. Die Mitgliedstaaten sollten einander nicht gegenseitig die durch die Anwendung dieser Verordnung entstandenen Kosten in Rechnung stellen können. Wenn dem ersuchenden Staat jedoch hohe oder außergewöhnliche Kosten für die Übersetzung der dem ersuchten Staat zu übermittelnden Unterlagen aus der Verfahrensakte entstanden sind, sollte die ersuchte Behörde einen Vorschlag der ersuchenden Behörde für die Teilung der Kosten in Betracht ziehen. In solchen Fällen sollten die ersuchende Behörde und die ersuchte Behörde einander konsultieren, um eine Einigung über die Teilung der Kosten zu erzielen. Idealerweise sollten solche Konsultationen stattfinden, bevor das Ersuchen um Übertragung gestellt wird. Kann keine Einigung erzielt werden, bevor eine Entscheidung über die Annahme der Übertragung des Strafverfahrens getroffen wird, so sollte die ersuchende Behörde beschließen können, das Ersuchen gemäß dieser Verordnung zurückzunehmen oder das Ersuchen aufrechtzuerhalten und den als außergewöhnlich hoch eingestuften Teil der Kosten zu tragen.
Würde die Übersetzung der Verfahrensakte und anderer sachdienlicher Unterlagen nach Artikel 11 Absätze 3, 5, 6 und 7 erhebliche oder außergewöhnliche Kosten…
Eine verdächtige oder beschuldigte Person oder ein Opfer kann im Einklang mit den Verfahren nach nationalem Recht den zuständigen Behörden des ersuchenden oder…
Die ersuchte Behörde kann alle im Zusammenhang mit Maßnahmen gemäß Artikel 26 entstandenen Kosten einschließlich Übersetzungs-, Personal- und Verwaltungskosten…
Eine ersuchende Behörde sollte die Möglichkeit haben, um die Übertragung eines Strafverfahrens entweder von sich aus, nachdem Konsultationen mit einer ersuchten…
Verdächtige oder beschuldigte Personen oder Opfer sollten vorschlagen können, dass das sie betreffende Strafverfahren an einen anderen Mitgliedstaat übertragen…
Opfern sollten durch die Teilnahme am Strafverfahren keine Kosten entstehen. Die Mitgliedstaaten sollten nur die notwendigen Kosten der Opfer erstatten müssen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.