Erwägungsgrund 27 32019L0001
Um eine wirksame Überwachung der Umsetzung dieser Richtlinie zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass die für Wettbewerb zuständigen nationalen Verwaltungsbehörden regelmäßig Berichte über ihre Tätigkeiten und die ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen an eine Stelle der Regierung oder des Parlaments richten. Diese Berichte sollten Informationen über die Benennung und Abberufung von Mitgliedern des Entscheidungsgremiums, über den Betrag der in dem betreffenden Jahr zugewiesenen Mittel sowie über die Veränderung dieses Betrags im Vergleich zum Vorjahr enthalten. Diese Berichte sollten öffentlich zugänglich sein.