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Es sollte der federführend zuständigen Behörde obliegen, auf der Grundlage aller Informationen und Beweismittel, die während der Untersuchung und der Voruntersuchung gesammelt wurden, nachzuweisen, ob auf einer beliebigen Stufe der Erzeugung, Herstellung, Ernte oder Gewinnung eines Produkts, das in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt wurde oder ausgeführt wird, einschließlich bei der das Produkt betreffenden Be- oder Verarbeitung, Zwangsarbeit zum Einsatz gekommen ist. Damit das Recht der Wirtschaftsakteure auf ein ordnungsgemäßes Verfahren gewährleistet ist, sollten diese während der gesamten Untersuchung die Möglichkeit haben, den zuständigen Behörden Informationen zu ihrer Verteidigung vorzulegen. Verweigert ein Wirtschaftsakteur oder eine Behörde auf ein Auskunftsersuchen einer federführend zuständigen Behörde ohne hinreichende Begründung die Erteilung der verlangten Informationen oder kommt dem Ersuchen nicht nach, stellt unvollständige oder unrichtige Informationen mit dem Ziel zur Verfügung, die Untersuchung zu blockieren, erteilt irreführende Informationen oder behindert auf andere Weise die Untersuchung, auch wenn ein Risiko von durch staatliche Behörden auferlegte Zwangsarbeit festgestellt wird, so sollte die federführend zuständige Behörde feststellen können, dass gegen das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten verstoßen wurde, und zwar auf der Grundlage anderer relevanter und überprüfbarer Informationen, die während der Voruntersuchung oder während der Untersuchung gesammelt wurden. Auch die federführend zuständige Behörde sollte diese Faktoren bei der Überprüfung einer auf dieser Grundlage getroffenen Entscheidung berücksichtigen.
Die von der Untersuchung betroffenen Wirtschaftsakteure übermitteln auf Ersuchen der federführend zuständigen Behörde alle Informationen, die für die…
Bevor die federführend zuständige Behörde eine Untersuchung nach Artikel 18 Absatz 1 einleitet, fordert sie von den zu bewertenden Wirtschaftsakteuren und…
Vor der Einleitung einer Untersuchung sollte die federführend zuständige Behörde in der Lage sein, Informationen von den zu bewertenden Wirtschaftsakteuren und…
In einer Entscheidung, mit der ein Verstoß gegen das Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten festgestellt wurde, sollte die federführend zuständige…
Die Wirtschaftsakteure sollten eine Überprüfung der Entscheidung durch federführend zuständige Behörden gemäß dieser Verordnung beantragen können, nachdem sie…
Wenn die federführend zuständige Behörde Informationen im Zuge einer Untersuchung anfordert, sollte sie sich nach Möglichkeit und im Sinne einer wirksamen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.