Erwägungsgrund 11 32024R3234
Diese Verordnung sollte aus Gründen der Dringlichkeit am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten, um sicherzustellen, dass diese Verordnung vor dem ursprünglichen Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2023/1115 in Kraft tritt —