Erwägungsgrund 5 32024R3234
Die Durchführungsverordnung (EU) 2024/3084 der Kommission sieht ein Informationssystem und den Zugang zu diesem System für Marktteilnehmer und Händler sowie gegebenenfalls deren Bevollmächtigte, zuständige Behörden und Zollbehörden vor, damit sie ihren jeweiligen in der Verordnung (EU) 2023/1115 festgelegten Verpflichtungen nachkommen können. Marktteilnehmer und Händler wären somit in der Lage, bereits vor Geltungsbeginn der Verordnung (EU) 2023/1115 Sorgfaltserklärungen zu registrieren und abzugeben.