Erwägungsgrund 4 32024R3234
Darüber hinaus liefert die Mitteilung der Kommission vom 7. November 2024 über den strategischen Rahmen für die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union, eine umfassende Struktur für die Zusammenarbeit mit Drittländern, um die Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/1115 zu erleichtern. In der Mitteilung sind außerdem die allgemeinen Grundsätze dargelegt, die die Kommission bei der Einstufung von Ländern oder Landesteilen mit geringem Risiko und hohem Risiko gemäß Artikel 29 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/1115 anzuwenden beabsichtigt.