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Sämtliche Gelder und wirtschaftliche Ressourcen im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter der Kontrolle einer der in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Organisationen oder Einrichtungen werden eingefroren.
Den in Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen.
Anhang I enthält eine Liste der natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen, Organisationen oder Einrichtungen, die
die Hamas, den Palästinensischen Islamischen Dschihad oder eine andere mit diesen in Verbindung stehende Gruppe oder eine(n) deren Zellen, Unterorganisationen, Splittergruppen oder Ableger materiell oder finanziell unterstützen;
sich an der Finanzierung der Hamas, des Palästinensischen Islamischen Dschihads, einer anderen mit diesen in Verbindung stehende Gruppe oder einer/eines deren Zellen, Unterorganisationen, Splittergruppen oder Ableger oder an der Finanzierung von Handlungen oder Aktivitäten durch diese oder zusammen mit, unter dem Namen oder im Namen von oder zur Unterstützung von diesen beteiligen;
sich an der Planung, Vorbereitung oder Ermöglichung von Gewalttaten durch die Hamas, den Palästinensischen Islamischen Dschihad oder einer sonstigen mit diesen in Verbindung stehenden Gruppe, eine(n) deren Zellen, Unterorganisationen, Splittergruppen oder Ableger oder zusammen mit, unter dem Namen oder im Namen oder zur Unterstützung von diesen beteiligen;
Rüstungsgüter oder dazugehörige Güter an die Hamas, den Palästinensischen Islamischen Dschihad, eine andere mit diesen in Verbindung stehende Gruppe, oder eine(n) deren Zellen, Unterorganisationen, Splittergruppen oder Ableger liefern, verkaufen oder weitergeben;
zusammen mit, unter dem Namen, im Namen oder in Unterstützung der Hamas des Palästinensischen Islamischen Dschihads, einer anderen mit diesen in Verbindung stehenden Gruppe oder einer/eines/einem deren Zellen, Unterorganisationen, Splittergruppen oder Ableger Handlungen materiell oder finanziell unterstützen oder durchführen, die die Stabilität und Sicherheit Israels untergraben oder bedrohen;
an der Anordnung oder Begehung schwerwiegender Verletzungen des humanitären Völkerrechts oder der Menschenrechte unter dem Namen oder im Namen der Hamas, des Palästinensischen Islamischen Dschihads, einer anderen mit diesen in Verbindung stehenden Gruppe oder einer/eines deren Zellen, Unterorganisationen, Splittergruppen oder Ableger beteiligt oder dafür mitverantwortlich sind;
die zur Begehung von schweren Gewalttaten durch die Hamas, den Palästinensischen Islamischen Dschihad, eine andere mit diesen in Verbindung stehende Gruppe oder eine(n) deren Zellen, Unterorganisationen, Splittergruppen oder Ableger oder zusammen mit, unter dem Namen oder im Namen oder zur Unterstützung von diesen anstacheln oder öffentlich aufrufen;
natürliche oder juristische Personen, Gruppen, Organisationen oder Einrichtungen unterstützen, die an Aktivitäten gemäß den Buchstaben a bis g beteiligt sind.
Anhang I enthält auch natürliche Personen, die Mitglieder des Politbüros der Hamas (im Folgenden „Politbüro“) sind.
Mitglieder des Politbüros werden nicht in die Liste der Personen und Einrichtungen in Anhang I aufgenommen oder auf dieser Liste belassen, wenn ausreichende Informationen vorliegen, die zeigen, dass sie keinen Einfluss auf die Gewalttaten der Hamas ausüben.
sich an der Finanzierung der Hamas, des PIJ, einer anderen mit diesen in Verbindung stehenden Gruppe oder einer/eines deren Zellen, Unterorganisationen,…
sich an der Finanzierung der Hamas, des PIJ, einer anderen mit diesen in Verbindung stehenden Gruppe oder einer/eines deren Zellen, Unterorganisationen,…
Mit der Verordnung (EU) 2024/386 des Rates wird der Beschluss (GASP) 2024/385 des Rates umgesetzt, und es werden bestimmte Maßnahmen gegen diejenigen verhängt,…
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Personen, Organisationen oder Einrichtungen unterstützen, die unter Buchstabe ca…
In Artikel 1 werden folgende Absätze eingefügt: „(1a) Die Mitgliedstaaten ergreifen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um zu verhindern, dass die im Anhang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 9 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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