Erwägungsgrund 10 32024R0765
Seit 2022 verzeichnen die Union und die meisten großen Volkswirtschaften plötzliche Anstiege der Zinssätze für alle Anleiheemittenten, einschließlich der Union. Infolgedessen werden die gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates im Rahmen des Unionshaushalts zu tragenden Finanzierungskosten für die Mittel, die im Rahmen des Aufbauinstruments der Europäischen Union (European Union Recovery Instrument NextGenerationEU, im Folgenden „EURI“) aufgenommen wurden, die bei der Annahme im Dezember 2020 ursprünglich bei den MFR-Obergrenzen eingeplanten Schätzungen, die sich auf 2332 Mio. EUR im Jahr 2025 (zu Preisen von 2018), 3196 Mio. EUR im Jahr 2026 (zu Preisen von 2018) und 4168 Mio. EUR im Jahr 2027 (zu Preisen von 2018) beliefen, voraussichtlich übersteigen.