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Die finanzielle Unterstützung für die Durchführung der STEP wird aus bestehenden Programmen der Union bereitgestellt.
Damit die Ziele der STEP besser verwirklicht werden können, wird die Durchführung der STEP mit einem Betrag von 1 500 000 000 EUR zu jeweiligen Preisen der Finanzausstattung gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/697 unterstützt. Dieser Betrag wird im Einklang mit der jener Verordnung ausgeführt und zur Erreichung der Ziele der STEP verwendet.
368 610 000 EUR, d. h. 1,5 % des in Absatz 1 des vorliegenden Artikels festgelegten Betrags, für Programmunterstützung.
Artikel 7 erhält folgende Fassung: Finanzielle Unterstützung Die für die Durchführung dieses Beschlusses erforderlichen Gesamtmittel werden im Einklang mit dem…
Die finanzielle Unterstützung gemäß Kapitel III in Form eines Darlehens steht für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027 in Höhe von bis zu…
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf 1 000 000 000 EUR.
Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der Unterstützungsmaßnahme beläuft sich auf 13 000 000 EUR.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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