Erwägungsgrund 4 32021R0697
Der Europäische Verteidigungsfonds sollte zu einer starken, wettbewerbsfähigen und innovativen technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung beitragen und die Initiativen der Union für eine stärkere Integration des europäischen Verteidigungsmarkts, insbesondere die 2009 erlassenen Richtlinien 2009/43/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung innerhalb der Union und die Auftragsvergabe im Verteidigungssektor, ergänzen.