Erwägungsgrund 4 32024R0823
Das ursprünglich mit der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 des Rates eingeführte System der autonomen Handelsmaßnahmen stellt eine wertvolle Unterstützung für die Volkswirtschaften der Partner im westlichen Balkan dar.
Das ursprünglich mit der Verordnung (EG) Nr. 2007/2000 des Rates eingeführte System der autonomen Handelsmaßnahmen stellt eine wertvolle Unterstützung für die Volkswirtschaften der Partner im westlichen Balkan dar.