Erwägungsgrund 5 32024R0918
In Anhang VII Kapitel C TEIL 5 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 ist festgelegt, dass die Berichte jährlich an die Kommission zu übermitteln sind.
In Anhang VII Kapitel C TEIL 5 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 ist festgelegt, dass die Berichte jährlich an die Kommission zu übermitteln sind.