Erwägungsgrund 36 32024R0982
Die Datenqualität ist als Schutzmaßnahme von größter Bedeutung und eine wesentliche Voraussetzung für die Sicherstellung der Wirksamkeit dieser Verordnung. Im Zusammenhang mit automatisierten Abfragen biometrischer Daten und um sicherzustellen, dass die übermittelten Daten von ausreichender Qualität sind und das Risiko falscher Übereinstimmungen verringert wird, sollte ein Mindestqualitätsstandard festgelegt werden, der regelmäßig überprüft werden sollte.