Erwägungsgrund 28 32024R0982
Der Router sollte — sofern der ersuchende Mitgliedstaat dies beschließt und sofern anwendbar nach der Art der biometrischen Daten — die Antworten des ersuchten Mitgliedstaats oder der ersuchten Mitgliedstaaten oder von Europol mittels eines Abgleichs der für die Abfrage verwendeten biometrischen Daten und der in den Antworten des ersuchten Mitgliedstaats oder der ersuchten Mitgliedstaaten oder von Europol mitgeteilten biometrischen Daten in eine Rangfolge bringen.