Art. 68 32024R0982
In dem Beschluss 2008/615/JI werden Artikel 1 Buchstabe a, die Artikel 2 bis 6 sowie Kapitel 2 Abschnitte 2 und 3 in Bezug auf die durch die vorliegende Verordnung gebundenen Mitgliedstaaten ab dem in Artikel 75 Absatz 1 festgelegten Geltungsbeginn der sich auf den Router beziehenden Bestimmungen dieser Verordnung ersetzt. Daher werden Artikel 1 Buchstabe a, die Artikel 2 bis 6 sowie Kapitel 2 Abschnitte 2 und 3 des Beschlusses 2008/615/JI ab dem in Artikel 75 Absatz 1 festgelegten Geltungsbeginn der sich auf den Router beziehenden Bestimmungen dieser Verordnung gestrichen.
In dem Beschluss 2008/616/JI werden die Kapitel 2 bis 5 sowie die Artikel 18, 20 und 21 in Bezug auf die durch die vorliegende Verordnung gebundenen Mitgliedstaaten ab dem in Artikel 75 Absatz 1 festgelegten Geltungsbeginn der sich auf den Router beziehenden Bestimmungen dieser Verordnung ersetzt. Daher werden die Kapitel 2 bis 5 und die Artikel 18, 20 und 21 des Beschlusses 2008/616/JI ab dem in Artikel 75 Absatz 1 festgelegten Geltungsbeginn der sich auf den Router beziehenden Bestimmungen dieser Verordnung gestrichen.