Art. 78 32024R0982
Beratergruppe für Interoperabilität
Die Verantwortlichkeiten der durch Artikel 75 der Verordnung (EU) 2019/817 und Artikel 71 der Verordnung (EU) 2019/818 eingerichteten Beratergruppe für Interoperabilität werden auf den Router ausgedehnt. Die Beratergruppe für Interoperabilität stellt eu-LISA insbesondere im Rahmen der Ausarbeitung ihres Jahresarbeitsprogramms und ihres jährlichen Tätigkeitsberichts Fachwissen in Bezug auf den Router zur Verfügung.