Verordnung (EU) 2019/817 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen in den Bereichen Grenzen und Visa und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 767/2008, (EU) 2016/399, (EU) 2017/2226, (EU) 2018/1240, (EU) 2018/1726 und (EU) 2018/1861 des Europäischen Parlaments und des Rates, der Entscheidung 2004/512/EG des Rates und des Beschlusses 2008/633/JI des Rates
Die Implementierung der in dieser Verordnung vorgesehenen Interoperabilitätskomponenten wird Auswirkungen darauf haben, wie die Kontrollen an den Grenzübergangsstellen durchgeführt werden. Diese Auswirkungen werden das Ergebnis der Anwendung der bestehenden Vorschriften der Verordnung (EU) 2016/399 in Verbindung mit den in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Interoperabilitätsbestimmungen sein.
Erwägungsgrund 62 32019R0817Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen