Erwägungsgrund 10 32025R1090
Im Einklang mit der Richtlinie 2000/39/EG der Kommission wurde auf Unionsebene ein Arbeitsplatz-Richtgrenzwert von 36 mg/m3 für DMAC festgelegt, der gemäß der Richtlinie (EU) 2022/431 des Europäischen Parlaments und des Rates zu einem verbindlichen Arbeitsplatz-Richtgrenzwert wurde. Der RAC kam zu dem Schluss, dass der 1994 ausgearbeitete Richtgrenzwert veraltet ist und über den vom RAC vorgeschlagenen DNEL-Werten liegt. Es gibt keinen verbindlichen Arbeitsplatz-Richtgrenzwert für NEP.