Erwägungsgrund 18 32025R1090
Diese Verordnung gilt unbeschadet des Unionsrechts im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, insbesondere der Richtlinien des Rates 89/391/EWG, 92/85/EWG, 94/33/EG und 98/24/EG sowie der Richtlinie 2004/37/EG.