Erwägungsgrund 16 32025R1090
Den Interessenträgern sollte ausreichend Zeit eingeräumt werden, um die Beschränkung einzuhalten und sicherzustellen, dass die Exposition der Beschäftigten gegenüber DMAC und NEP unter den DNEL-Werten liegt. Die Kommission ist deshalb der Auffassung, dass die Anwendung der Beschränkung im Einklang mit der Stellungnahme des SEAC aufgeschoben werden sollte.