Verordnung (EU) 2025/1214 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/631 zur Gewährung zusätzlicher Flexibilität bei der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge durch die Hersteller für die Kalenderjahre 2025 bis 2027 (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die Vereinbarungen über die Bildung von Emissionsgemeinschaften an die zusätzliche Flexibilität bei der Einhaltung der Vorschriften in den Jahren 2025 bis 2027 anzupassen, sollte es möglich sein, für die Kalenderjahre 2025 oder 2026 bis Ende 2027 derartige Vereinbarungen zu schließen.
Erwägungsgrund 4 32025R1214
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