Erwägungsgrund 6 32025R1215
Die EBA sollte der Kommission alle fünf Jahre über die Angemessenheit dieser Anforderungen der stabilen Refinanzierung Bericht erstatten, um sicherzustellen, dass Wechselwirkungen zwischen den Anforderungen der stabilen Refinanzierung und der Marktliquidität von Vermögenswerten, die als Sicherheiten bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften und bei unbesicherten Transaktionen mit Finanzkunden mit einer Restlaufzeit von weniger als sechs Monaten entgegengenommen werden, auch bei Besicherung durch öffentliche Schuldtitel, sowie das Refinanzierungsrisiko für Kreditinstitute und etwaige internationale Entwicklungen in diesem Bereich hinreichend beobachtet werden.