Erwägungsgrund 11 32025R0014
Diese Verordnung sollte für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, die auf öffentlichen Straßen verkehren sollen, unabhängig von ihrem Antriebssystem gelten; daher sollte sie auch für Maschinen und Geräte mit Elektromotor oder Hybridantrieb gelten. Diese Verordnung sollte die Anforderungen an die elektrische Sicherheit in Bezug auf elektrische Antriebe, die in der Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt sind, unberührt lassen.