Erwägungsgrund 10 32025R0014
Diese Verordnung sollte ausschließlich diejenigen nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobile Maschinen und Geräte, die auf öffentlichen Straßen verkehren sollen, erfassen, die ab dem Geltungsbeginn dieser Verordnung in Verkehr gebracht werden und bei denen es sich entweder um neue nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte eines in der Union niedergelassenen Herstellers oder aus einem Drittland eingeführte — neue oder gebrauchte — nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte handelt.