Art. 52 32025R0014
Das von der Kommission im Einklang mit Artikel 11 der Verordnung (EU) 2018/858 eingerichtete Forum für den Informationsaustausch über die Durchsetzung (im Folgenden Forum ) prüft
Fragen im Zusammenhang mit der einheitlichen Auslegung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen;
die Ergebnisse der Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Typgenehmigung und der Marktüberwachung;
Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung für die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an die Bewertung, Benennung und Überwachung technischer Dienste;
von Wirtschaftsakteuren begangene Verstöße;
die Umsetzung der Abhilfemaßnahmen oder beschränkenden Maßnahmen nach Kapitel X;
die Planung, Koordinierung und Ergebnisse der Marktüberwachungstätigkeiten.
Artikel 11 Absatze 1, 4, 5, 6 und 7 der Verordnung (EU) 2018/858 gilt entsprechend. Wann immer es für die Umsetzung dieser Verordnung zweckmäßig ist, werden Interessenträger, die mit Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr befasst sind, eingeladen, als Beobachter am Forum teilzunehmen.
Für die Zwecke dieser Verordnung
gelten Artikel 30 Absatz 2 und Artikel 32 der Verordnung (EU) 2019/1020 nicht;
gelten die Bezugnahmen auf ADCO in Artikel 11 Absatz 8, Artikel 30 Absätze 1 und 3, Artikel 31 Absatz 2 und Artikel 33 der Verordnung (EU) 2019/1020 als Bezugnahmen auf das Forum.