Erwägungsgrund 28 32025R0014
Damit die Mitgliedstaaten und nationalen Behörden sowie die Wirtschaftsakteure sich auf die Anwendung der durch diese Verordnung eingeführten neuen Vorschriften einstellen können, sollte ein Zeitpunkt für den Beginn der Anwendung festgelegt werden, der nach dem Inkrafttreten liegt. Ferner ist eine Übergangsfrist vorzusehen, die es den Herstellern während dieses Zeitraums ermöglicht, den Vorschriften der vorliegenden Verordnung zu entsprechen und vom freien Warenverkehr zu profitieren, oder den einschlägigen nationalen Typgenehmigungsvorschriften zu entsprechen.