Erwägungsgrund 37 32018R0858
Um eine hohe funktionale Sicherheit der Fahrzeuge, die Sicherheit der Fahrzeuginsassen und der anderen Straßenverkehrsteilnehmer sowie den Umweltschutz und den Schutz der Gesundheit zu gewährleisten, sollten die für Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten geltenden technischen Anforderungen und Umweltauflagen auch künftig harmonisiert sowie an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden.