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Die Genehmigungsbehörden stellen sicher, dass Hersteller, die eine EU-Typgenehmigung beantragen, ihre Pflichten gemäß dieser Verordnung erfüllen.
Die Genehmigungsbehörden genehmigen nur nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, die den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen entsprechen.
Die Genehmigungsbehörden nehmen ihre Aufgaben im Rahmen dieser Verordnung unabhängig und unparteiisch wahr. Sie arbeiten effizient und wirksam zusammen und tauschen Informationen aus, die für ihre Rolle und Funktionen von Belang sind.
Um die Marktüberwachungsbehörden in die Lage zu versetzen, Kontrollen durchzuführen, stellen die Genehmigungsbehörden ihnen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, die mit der Typgenehmigung derjenigen nicht für den Straßenverkehr bestimmten mobilen Maschinen und Geräte in Verbindung stehen, bei denen die Einhaltung der Vorschriften nachgeprüft wird. Diese Informationen umfassen mindestens die Angaben im EU-Typgenehmigungsbogen und dessen Anlagen. Die Genehmigungsbehörden stellen den Marktüberwachungsbehörden diese Informationen unverzüglich zur Verfügung.
Wurde eine Genehmigungsbehörde gemäß Kapitel X unterrichtet, dass nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen bzw. Geräte vermutlich ein erhebliches Risiko darstellen oder die Anforderungen nicht erfüllen, so ergreift sie alle erforderlichen Maßnahmen zur Überprüfung der erteilten Typgenehmigung und berichtigt oder hebt die Typgenehmigung gegebenenfalls auf, je nach den Gründen und der Schwere der aufgezeigten Abweichungen.
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