Erwägungsgrund 7 32018R0858
Diese Verordnung legt harmonisierte Vorschriften und Grundsätze für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge sowie für die Fahrzeug-Einzelgenehmigung fest, mit dem Ziel, zum Vorteil der Unternehmen und Verbraucher das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen und für ein hohes Maß an Sicherheit sowie Gesundheits- und Umweltschutz zu sorgen.