Erwägungsgrund 3 32025R1731
Die Einstufung von Stoffen in der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in der durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/197 geänderten Fassung gilt ab dem 1. September 2025. Die mit der vorliegenden Verordnung eingeführte Beschränkung für Stoffe, die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/197 als CMR der Kategorie 1B eingestuft wurden, sollte daher ab demselben Datum gelten. Das Datum der Anwendung hindert die Akteure nicht daran, die Beschränkungen in Bezug auf CMR-Stoffe der Kategorie 1B, die im Anhang der Delegierten Verordnung (EU) 2024/197 aufgeführt werden, früher anzuwenden.