Erwägungsgrund 5 32025R1989
Artikel 3 Absatz 2 der schwedischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 enthält einen Fehler, was den Zeitraum der Gewährung von De-minimis-Beihilfen an ein einzelnes Unternehmen betrifft. Dieser Fehler wirkt sich auf den Inhalt der genannten Bestimmung aus.