Erwägungsgrund 6 32025R1989
Darüber hinaus enthält Artikel 3 Absatz 3 der griechische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 einen Fehler, was den Zeitraum der Gewährung der Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfen betrifft, und Artikel 5 Absatz 2 der dänischen, der griechischen sowie der litauischen Sprachfassung der genannten Verordnung enthält jeweils einen Fehler, was die Höchstbeträge betrifft, die für die Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfen gelten, welche in dieser Bestimmung genannten Unternehmen gewährt werden können. Diese Fehler wirken sich auf den Inhalt der genannten Bestimmungen aus.