Erwägungsgrund 4 32025R2006
In Anhang II der Verordnung (EU) 2023/1670 sind für verschiedene Teile des Produkts unterschiedliche Anforderungen an die Zerlegung festgelegt. Bei den Anforderungen an den Austausch der Displaybaugruppe, der irrtümlich in zwei getrennten Abschnitten der Anforderungen erfasst wurde, liegt ein Fehler vor. Aus Gründen der Klarheit und Kohärenz muss dieser Fehler in den Teilen A, B und D Abschnitt 1.1 Nummer 5 dieses Anhangs berichtigt werden. Gleiches gilt für Teil C Abschnitt 2.1 Nummer 5, wo die Displaybaugruppe sowohl unter Buchstaben a als auch Buchstabe c aufgeführt ist; daher muss Buchstabe c gestrichen werden.