Erwägungsgrund 7 32025R2006
Diese Verordnung sollte ab dem 20. Juni 2025 gelten, um Rechtssicherheit hinsichtlich des Anwendungsbeginns der Ökodesign-Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1670 zu schaffen.
Diese Verordnung sollte ab dem 20. Juni 2025 gelten, um Rechtssicherheit hinsichtlich des Anwendungsbeginns der Ökodesign-Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/1670 zu schaffen.